Ratgeber
Förderung der Energieberatung: So funktioniert der BAFA-Zuschuss
Eine gute Energieberatung kostet Geld, doch der Staat übernimmt einen Teil. Wie der Zuschuss des BAFA funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Informationen geprüft am . Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die Angaben von BAFA und KfW.
Was wird gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm Energieberatung für Wohngebäude eine umfassende Beratung, deren Ergebnis in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist. Der Fahrplan zeigt, wie das Haus schrittweise oder in einem Zug energetisch saniert werden kann.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Nach dem Stand der BAFA-Seite übernimmt der Zuschuss 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es unter bestimmten Bedingungen einen Zusatzbetrag für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung.
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
Das Gebäude muss in Deutschland liegen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, und der Bauantrag muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Wer darf die geförderte Beratung durchführen?
Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für dieses Programm geführt werden. Die Liste wird im Auftrag des Bundes von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betrieben. Sie können dort selbst prüfen, ob ein Berater gelistet ist.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Angebot einholen und Fördervoraussetzungen klären.
- Antrag beim BAFA stellen, bevor die Beratung beginnt.
- Beratung durchführen: Vor-Ort-Termin, Berechnung, Sanierungsfahrplan, Abschlussgespräch.
- Verwendungsnachweis einreichen mit Rechnung und Beratungsbericht.
- Auszahlung durch das BAFA nach Prüfung.
Was bringt der iSFP für die spätere Förderung?
Wer Maßnahmen aus einem iSFP umsetzt, kann bei bestimmten Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen zusätzlichen Bonus erhalten. Die Bedingungen, unter anderem Fristen und Mindestvolumen, wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst. Prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb vor der Umsetzung beim BAFA oder lassen Sie ihn prüfen.
Wichtig zu wissen
- Eine Förderzusage gibt allein das BAFA. Kein Berater kann sie garantieren.
- Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen nach aktuellem Stand mindestens vier Jahre liegen.
- Förderbedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Fazit
Der BAFA-Zuschuss macht eine fundierte Energieberatung deutlich günstiger. Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann beraten lassen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.